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Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz

StZWAG

Im April 2022 wurde das StZWAG vom Land Steiermark beschlossen. Es löst die Ferienwohnungsabgabe ab. Es handelt sich um eine Selbstbemessungsabgabe, das heißt, die Abgabepflichtigen haben ihre Meldepflichten selbst wahrzunehmen.

Den Gegenstand der Zweitwohnsitzabgabe bilden Nebenwohnsitze in bewohnbaren Wohnungen und Häusern, also alle Wohnsitze, die nicht als HWS verwendet werden. Ist eine Wohnung bzw. ein Haus nicht bewohnt, kommt die Wohnungsleerstandsabgabe zum Einsatz. In der GR-Sitzung vom 30.03.2023 wurde ein Betrag von € 6,00 pro m² einstimmig beschlossen.

Die Abgabeerklärung ist bis zum 31.03. des Folgejahres der Gemeinde als Abgabebehörde bekanntzugeben und wird in Folge von der Gemeinde vorgeschrieben.